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Rechtsprechung
   BFH, 06.11.2001 - VI R 76/01   

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https://dejure.org/2001,3836
BFH, 06.11.2001 - VI R 76/01 (https://dejure.org/2001,3836)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2001 - VI R 76/01 (https://dejure.org/2001,3836)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2001 - VI R 76/01 (https://dejure.org/2001,3836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufsausbildung - Kindergeld - Gewährung eines Kinderfreibetrages - Einkommensgrenze - Ausbildungsbescheinigung - Ausbildungsvergütung

  • Judicialis

    EStG § 9a Satz 1 Nr. 1; ; EStG § ... 2 Abs. 5; ; EStG § 70 Abs. 2; ; EStG § 70 Abs. 3; ; EStG § 52 Abs. 22 a; ; EStG § 78 Abs. 1 a.F.; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 52 Abs. 22 a Satz 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a; ; BKGG § 20 Abs. 2; ; AO 1977 § 37 Abs. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 70 Abs 2, EStG § 32 Abs 4 S 2, AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 2, BGB § 818 Abs 3
    Änderung; Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Kindergeld; Rückwirkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 343
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - VI R 76/01
    Der Begriff der Einkünfte in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist nicht als "zu versteuerndes Einkommen" i.S. von § 2 Abs. 5 EStG zu verstehen (Senatsurteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566).
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 55/00

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - VI R 76/01
    Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 55/00 entschieden hat, ist eine rückwirkende Änderung der Kindergeldfestsetzung zulässig, wenn sich nach Ablauf eines Kalenderjahres herausstellt, dass die eigenen Einkünfte oder Bezüge eines Kindes den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten haben.
  • FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98

    Rückwirkende Aufhebung des Kindergeldbescheides wegen zu hoher Einkünfte des

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - VI R 76/01
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1019 veröffentlichten Gründen statt.
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03

    Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung

    Gegen die Ausgestaltung dieses Grenzbetrags bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH-Urteil vom 6. November 2001 VI R 76/01, BFH/NV 2002, 343).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 105/01

    Kindergeld - Anwendung der Vier-Monats-Frist i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

    Auch hat der BFH andere Vorschriften der AO 1977, die sich nicht unmittelbar auf die Festsetzung der Steuer beziehen, in Fällen, in denen der Anspruch auf Kindergeld streitig ist, angewendet, so z.B. § 37 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 VI R 76/01, BFH/NV 2002, 343, 344).
  • BFH, 13.07.2004 - VIII R 20/02

    Kindergeld: juristischer Vorbereitungsdienst als Berufsausbildung

    Dabei kann offen bleiben, ob die Änderung in diesen Fällen auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) allein oder i.V.m. § 175 Abs. 2 AO 1977 oder auf § 70 Abs. 2 EStG zu stützen ist (BFH-Urteile vom 26. Juli 2001 VI R 83/98, BFHE 196, 265, BStBl II 2002, 85; VI R 55/00, BFHE 196, 270, BStBl II 2002, 86; vom 6. November 2001 VI R 76/01, BFH/NV 2002, 343; vom 16. April 2002 VIII R 76/01, BFHE 199, 116, BStBl II 2002, 525; in BFH/NV 2002, 1027).
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Rechtsprechung
   BFH, 02.11.2001 - X B 85/01   

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https://dejure.org/2001,10697
BFH, 02.11.2001 - X B 85/01 (https://dejure.org/2001,10697)
BFH, Entscheidung vom 02.11.2001 - X B 85/01 (https://dejure.org/2001,10697)
BFH, Entscheidung vom 02. November 2001 - X B 85/01 (https://dejure.org/2001,10697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Leibrentenversicherung - Rente - Ertragsanteil - Pauschalierter Zinsanteil - Beschwerde - Versicherungsgesellschaft

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 343
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 02.11.2001 - X B 85/01
    Nach Auffassung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 2.) bezweckt das Gesetz mit der Berücksichtigung (nur) des Ertragswertes die Sonderung des steuerbaren Ertragsanteils (= Zinsanteil) von der nichtsteuerbaren Vermögensumschichtung.

    Die vom Einkommensteuerrecht verlangte Trennung der Vermögensumschichtung vom Rentenertrag ist in allen Fällen zu beachten, in denen gleichmäßige Leistungen von der Lebensdauer abhängen und dadurch ein vom Zinsfuß und von der Lebensdauer beeinflusster Ertrag bzw. Zinsaufwand zu erfassen ist (Großer Senat in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 2.).

  • BFH, 25.11.1992 - X R 91/89

    Ertragsanteil von wiederkehrenden Leistungen bei privater Vermögensumschichtung

    Auszug aus BFH, 02.11.2001 - X B 85/01
    Demgegenüber handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 25. November 1992 X R 91/89, BFHE 170, 82, BStBl II 1996, 666, unter 6. b, m.w.N.) bei dem "Ertrag des Rentenrechts (Ertragsanteil)" i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) --auf der Seite des Beziehers-- in materiell-rechtlicher Hinsicht um Einkünfte, die erzielt werden durch die zeitlich gestreckte Auszahlung eines verzinslichen Kapitals.
  • BFH, 09.05.1988 - IV B 35/87

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BFH, 02.11.2001 - X B 85/01
    Auch stellt sich die Frage, ob es unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerechtfertigt ist, den Ertragsanteil von Leibrenten ungeachtet seiner Rechtsnatur als pauschalierter Zinsanteil von der Begünstigung durch den Sparerfreibetrag (§ 20 Abs. 4 EStG) in Höhe von (ab 1993) 6 000/12 000 DM auszunehmen; diese Rechtsfrage wird in beim erkennenden Senat bereits anhängigen Revisionsverfahren erörtert und ist offenkundig von grundsätzlicher Bedeutung (zu Letzterem vgl. BFH-Beschluss vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725).
  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Auszug aus BFH, 02.11.2001 - X B 85/01
    Der Ertragsanteil ist materiell-rechtlich ein pauschalierter Zinsanteil, der unter Zugrundelegung eines gesetzlichen Rechnungszinsfußes ermittelt und gleichmäßig auf die nach biometrischen Durchschnittswerten bemessene Laufzeit der Rente gleichmäßig verteilt ist (Senatsurteil vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, 434, BStBl II 1989, 551, unter 2. a).
  • BFH, 24.05.2005 - II B 40/04

    ErbSt; Hinterbliebenenbezüge eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

    Rechtsfragen im Hinblick auf die Einordnung eines GmbH-Gesellschafters als "herrschend" sind auch nicht im Hinblick auf das beim Senat anhängige Revisionsverfahren II R 64/04 von offenkundiger grundsätzlicher Bedeutung (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725, und vom 2. November 2001 X B 85/01, BFH/NV 2002, 343).
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Rechtsprechung
   BFH, 31.10.2001 - IX B 127/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12936
BFH, 31.10.2001 - IX B 127/01 (https://dejure.org/2001,12936)
BFH, Entscheidung vom 31.10.2001 - IX B 127/01 (https://dejure.org/2001,12936)
BFH, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - IX B 127/01 (https://dejure.org/2001,12936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulassung - Zulässigkeit - Revision - Einkommensteuer - Eigenheimzulage - Wohngebäude - Garten

  • Judicialis

    EStG § 10e; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 343
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 28.06.2002 - III B 28/02

    NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ohne eine Konkretisierung des betreffenden Urteils des FG Sachsen-Anhalt auch ein Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO n.F. nicht hinreichend dargelegt wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2001 IX B 127/01, BFH/NV 2002, 343).
  • BFH, 22.01.2004 - III R 52/01

    Eigenheimzulage für nicht genehmigtes Einfamilienhaus

    Unschädlich ist, dass die Kläger mit Schriftsatz vom 27. Dezember 2001 Revision eingelegt haben, obwohl der IX. Senat des BFH die Revision mit Beschluss vom 31. Oktober 2001 IX B 127/01 zugelassen hat und damit das Beschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt wurde (§ 116 Abs. 7 Satz 1 FGO).
  • FG Berlin, 18.06.2001 - 9 K 9444/99

    Zur Versagung der Wohneigentumsförderung auf Grund fehlender Nachweise über eine

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